Rechtsextremismus ist ein Problem in ganz Deutschland, auch in Sachsen-Anhalt. Entscheidend ist, wie wir als Gesellschaft damit umgehen und auf die verschiedenen Erscheinungsformen reagieren. Die Menschen in unserem Land sind zunehmend für dieses Thema
sensibilisiert. Es wird mehr zur Anzeige gebracht: Schmierereien
an Hauswänden, Abspielen rechter Musik oder das Skandieren
von Nazi-Parolen. Es gibt inzwischen die vielfältigsten Initiativen in unserem Land; Bürgerinnen und Bürger engagieren sich mit dem Tenor „Bunt statt braun“. Dieses bürgerschaftliche
Engagement ist wichtig, es setzt Zeichen gegen Rechts, es macht deutlich: Wir wehren uns! Wir dürfen keine Zurückhaltung üben, das Problem beim Namen
zu nennen. Darum ist es auch wichtig zu wissen, wie die Rechten untereinander kommunizieren, welche symbolischen Formen des Austausches es gibt. Diese Broschüre soll darüber informieren und die strafrechtliche Relevanz verdeutlichen. Wir sind eine wehrhafte Demokratie. Menschenwürde und freie Meinungsäußerung
sind hohe Güter, die es zu verteidigen gilt. Dafür sollten wir uns alle einsetzen. H!NGUCKEN kann jeder!
1. Einleitung
2. Gesetzliche Grundlagen
2.1 § 86 Strafgesetzbuch
Der Gesetzestext
§ 86 Strafgesetzbuch - Verbreitung von Propagandamitteln
verfassungswidriger Organisationen
Vorkonstitutionelle Schriften
2.2 § 86a Strafgesetzbuch
Der Gesetzestext
§ 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
3. Symbole und Kennzeichen
3.1 Das Hakenkreuz
3.2 Flaggen
3.3 Runen
3.4 Grußformen, Parolen und Losungen
3.5 Codes
3.6 Bekleidung und Aufnäher
Lonsdale
Consdaple
Thor Steinar
3.7 Rechtsextremistische Musik
Musik des „Dritten Reiches“
Zeitgenössische rechtsextremistische Musik
4. Verbotene Personenzusammenschlüsse
Kennzeichen verbotener Personenzusammenschlüsse
5. Rat und Hilfe
5.1 Verfassungsschutzbehörden
5.2 Polizei
5.3 Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt
5.4 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
5.5 Sonstige Hilfsangebote