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    Vor 50 Jahren: Wahlrecht für 18-Jährige - Hintergrund aktuell, 17.6.2020

    Wählen ab 18 – das geht in Deutschland seit cirka 40 Jahren. Am 18. Juni 1970 beschloss der Bundestag eine Grundgesetzänderung zur Absenkung des Wahlalters auf 18 Jahre. Zuvor hatte das aktive Mindestwahlalter bei 21 Jahren gelegen. Das passive Wahlalter, also das Alter ab dem man auch selbst zum Abgeordneten gewählt werden kann, wurde gleichzeitig von 25 auf 21 Jahre abgesenkt. Erst seit 1975 gelten junge Menschen in Deutschland mit 18 Jahren als volljährig und haben auch das passive Wahlrecht inne. Heute wird diskutiert, ob bereits 16-Jährige bei Bundestagswahlen wählen sollten.

    Anbieter: Bundeszentrale für politische Bildung





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