Suche

Hamburg

Direkte Demokratie in Hamburg - Fast zwanzig Jahre direkte Bürgerbeteiligung

Mit dem 5. Gesetz zur Änderung der Landesverfassung vom 29. Mai 1996 wurde im Stadtstaat Hamburg die Volksgesetzgebung als Dreistufigkeit aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in den Artikeln 48 und 50 der Hamburgischen Verfassung (HV) verankert. Mit der Ausgestaltung des Artikels 50 folgte der Gesetzgeber nach mehrjährigen Diskussionen im Wesentlichen den Empfehlungen einer En- quete-Kommission. Das vorliegende Buch versucht in vier Abschnitten, die tatsächliche Entwicklung auf der Landes- und der Bezirksebene nachzuvollziehen, zu bewerten und mit Fallbeispielen zu unterlegen. Nach einer grundsätzlichen Einführung zur Landesebene folgen die rechtlichen, politischen und praxisbezogenen Betrachtungen von Beteiligten dieser Entwicklung. Die Autoren bringen dabei auch Einzelthemen und die Erwartung bis hin zur Notwendigkeit zum Ausdruck, dass es in der Anwendung und Weiterentwicklung über das Jahr 2013 hinaus keinen Stillstand geben kann, darf und wird.


Anbieter: Landeszentrale für politische Bildung Hamburg

Im Themenkatalog unter




Zurück