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Verfassung - Grundgesetz

einfch POLITIK: Wahlrecht für alle

Im deutschen Grundgesetz steht: Alle erwachsenen Bürger dürfen wählen. Bisher gab es aber Ausnahmen: Manche Menschen mit einer Behinderung durften nicht wählen. Das soll sich jetzt ändern.


Anbieter: Bundeszentrale für politische Bildung

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