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    Grundgesetz & Grundrechte in Zeiten der Corona-Pandemie

    Viele Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben zu einer Einschränkung der Grundrechte geführt. In der Geschichte der Bundesrepublik ist dies ein einmaliger Vorgang. Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach sogar von einer „Zumutung für die Demokratie“. Es ist eine historische Herausforderung für verantwortliche Politiker*innen, in diesem Risikomanagement die schwierige Abwägung zwischen dem Schutz von Gesundheit und Leben der Bevölkerung einerseits und der Grundrechte andererseits vorzunehmen. Es müssen dabei elementare Güter abgewogen werden: Freiheit und Gesundheit, Schutz des Individuums und Gemeinwohl, offene Gesellschaft und Menschenrechte. Die Debatte über diese Gratwanderung hat längst begonnen, und sie ist mit unbequemen Fragen verbunden. Gleichzeitig führt sie uns die Bedeutung der Grundrechte vor Augen, die wir in Vor-Corona-Zeiten so selbstverständlich in Anspruch genommen haben. Aber welche Grundrechte sind eigentlich eingeschränkt? Und ist das überhaupt zulässig?

    Anbieter: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg





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