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        Bekenntnis zum Grundgesetz in Zeiten der Pandemie

        In Zeiten der Pandemie steht das Grundgesetz im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit wie schon lange nicht mehr: Unter welchen Bedingungen dürfen Grundrechte während der Corona-Pandemie eingeschränkt werden? In welchem Verhältnis steht die Freiheit des Einzelnen zum Schutz der Gesundheit anderer? Das Landesnetzwerk für politische Bildung Baden-Württemberg, zu dem neben uns noch 18 andere Einrichtungen der politischen Bildung in Baden-Württemberg gehören, hat deshalb ein "Bekenntnis zum Grundgesetz in Zeiten der Pandemie" veröffentlicht.

        Inhalt:

        Erklärung des Landesnetzwerks Politische Bildung Baden-Württemberg zum 23. Mai 2020

        Damals, vor 71 Jahren ...
        begründeten die Väter und Mütter des Grundgesetzes unsere demokratische Ordnung. Ihr Verfassungswerk markiert die Abkehr von der nationalsozialistischen Herrschaft, einer Herrschaft der Willkür, des Terrors und der Gewalt. An seinen Anfang setzten sie daher die Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde.

        Seit 1949
        legt das Grundgesetz mit seinen Grundrechten und anderen Normen eine stabile Basis für unser demokratisches Zusammenleben. Es schützt die Freiheiten der Einzelnen und begründet staatliche Pflichten. Alle Eingriffe in Rechte sind parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterworfen.

        Heute, 71 Jahre später
        erleben wir in Corona-Zeiten schwierige Monate einer in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Einschränkung von Grundrechten. Wir wissen, wie kompliziert und doch wichtig es ist, diese Freiheiten in verantwortungsbewusster und wissenschaftlich fundierter Auseinandersetzung mit der Pandemie Stück für Stück sicherzustellen.

        Weiterhin gilt,
        dass das Grundgesetz unser aller Freiheit verbrieft. Aber es setzt die Freiheit des Einzelnen nicht absolut. Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo sie in die Freiheit und Unversehrtheit anderer eingreift. Dieser Freiheitsbegriff fordert zu ständiger Abwägung auf; führt zu parlamentarisch legitimierten Vereinbarungen und Regeln; baut auf Verantwortung und darauf, dass sich alle unter Wahrung der Minderheitenrechte an Mehrheitsentscheidungen halten. Dies ist ein Grundprinzip unserer Demokratie.

        Auch jetzt gilt:
        Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind durch Grundrechte auf die Würde des Menschen verpflichtet. Deshalb gilt auch während der Pandemie die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit und der Rechtsweg zur gerichtlichen Prüfung der derzeitigen Einschränkung von Freiheitsrechten.

        Es ist aber nicht akzeptabel, dass die vermeintliche Verteidigung der Verfassung mit Lüge und Hass ausgetragen wird. Ebenso wenig kann hingenommen werden, dass bei Demonstrationen für das Grundgesetz das Grundgesetz durch Worte und Handlungen mit Füßen getreten wird.

        Wer mit extremistischen Kräften Seite an Seite demonstriert, vertieft die Spaltung der Gesellschaft. Wer die Regeln zum Schutz der Gesundheit nicht einhält, gefährdet andere und verhöhnt den Rechtsstaat. Wer Verschwörungsmythen verbreitet, Ressentiments schürt und andere zu Sündenböcken erklärt, hat nicht verstanden, welche Botschaft uns das Grundgesetz vermittelt:

        Das Grundgesetz ist eine Botschaft der Menschenwürde, der Freiheit und Toleranz!
        Es vertraut auf die Vernunft und Verantwortung von Bürgerinnen und Bürgern, diese Botschaft mit Leben zu füllen!
        Bewahren wir den Geist unserer Verfassung!


        Anbieter: Landesnetzwerk politische Bildung Baden-Württemberg

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