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    100 Jahre Frauenwahlrecht

    Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden – ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie in Deutschland und Grundlage für die Gleichberechtigung und politische Teilhabe von Frauen und Männern. Der 12. November 1918 gilt mit dem Aufruf an das Deutsche Volk vom Rat der Volksbeauftragten als Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland. Am 30. November 1918 trat das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Bei der Wahl zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten Frauen zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden. Auf dieser Seite fassen wir die Angebote der Zentralen für politische Bildung sowie weiterer Anbieter zu diesem Themenbereich zusammen.

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