Atomausstieg: Konzerne müssen entschädigt werden - Hintergrund aktuell, 6.12.2016
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der beschleunigte Atomausstieg ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Den Energiekonzernen RWE, Vattenfall und E.ON stehen aber Entschädigungen zu.
Anbieter: Bundeszentrale für politische Bildung
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