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    Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verbot "geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung" - Hintergrund aktuell, 18.2.2020

    Darf sich ein schwerkranker Mensch beim Sterben helfen lassen? Am 26. Februar entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" in Deutschland eine Straftat bleiben soll. Der Bundestag hatte Anfang November 2015 mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf beschlossen, der diese verbietet. Weitere Anträge, etwa die Suizidbeihilfe durch Ärztinnen und Ärzte zu erlauben, scheiterten damals.

    Anbieter: Bundeszentrale für politische Bildung

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    Was hält die Gesellschaft zusammen? Was trennt die Gesellschaft?  Beiträge zu diesen Fragen in der APuZ-Ausgabe 13/14 2013 Gesellschaftliche Zusammenhänge der bpb.