Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verbot "geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung" - Hintergrund aktuell, 18.2.2020
Darf sich ein schwerkranker Mensch beim Sterben helfen lassen? Am 26. Februar entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" in Deutschland eine Straftat bleiben soll. Der Bundestag hatte Anfang November 2015 mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf beschlossen, der diese verbietet. Weitere Anträge, etwa die Suizidbeihilfe durch Ärztinnen und Ärzte zu erlauben, scheiterten damals.
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