Gleichberechtigung wird Gesetz - Hintergrund aktuell, 27.6.2018
Die Väter und Mütter des deutschen Grundgesetzes hatten es bereits festgehalten: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" – so hatte es der Parlamentarische Rat in Artikel 3 der Verfassung formuliert. Doch in der Realität blieb dieses Ziel in den Jahren nach 1949 erst einmal ein hehrer Wunsch. Am 1. Juli 1958 trat das "Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts" in Kraft. Eine wichtige Wegmarke – doch bis heute werden Frauen benachteiligt.
Anbieter: Bundeszentrale für politische Bildung
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