60 Jahre Bundesverfassungsgericht - Hintergrund aktuell, 26.09.2011
Als Hüter der Verfassung wacht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seit seiner Gründung 1951 über die Einhaltung des Grundgesetzes. Das Gericht ist ein Verfassungsorgan wie Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundespräsident. Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbstständig und unabhängig. Seine Urteile sind unanfechtbar.
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