Im System des deutschen Föderalismus verfügen die Länder über die Kulturhoheit, deren Herzstück die Bildungspolitik ist. Seit 2006 gilt das Kooperationsverbot, Bund und Länder dürfen in der Bildung kaum zusammenarbeiten. Schon länger werden Stimmen laut, das Kooperationsverbot aufzuheben. Auch die Parteien in den aktuellen Groko-Koalitionsverhandlungen sprachen sich nun für eine Aufweichung der Kulturhoheit aus.
Der Staat als Akteur in der Bildungspolitik
Bildung ist ein öffentliches Gut und damit Sache des Staates. Laut Grundgesetz steht das gesamte Bildungswesen unter seiner Aufsicht. Für dessen konkrete Ausgestaltung sind in unserem föderalen System vor allem die Bundesländer zuständig. In vielen Bereichen kann der Bund jedoch zumindest mitbestimmen. Welche Folgen hat die föderale Aufgabenteilung für die Bildungspolitik in Deutschland?
(Bundeszentrale für politische Bildung)
Grundgesetz müsste geändert werden - GroKo will Kooperationsverbot abschaffen
(SWR, 3.2.2018)
Länder rufen nach mehr Engagement des Bundes bei der Bildung
(Zeit, 31.12.2017)
Bildungssystem in Deutschland - Der föderale Flickenteppich
(ZDF, 30.12.2017)
Warum ist Bildung eigentlich Ländersache?
(Süddeutsche, 22.9.2017)
Pro und Contra - Brauchen wir mehr Zentralismus in der Bildungspolitik?
(RLP, 29.8.2017)